Wer in Österreich mit Kapitalerträgen arbeitet, kennt sie als ständigen Begleiter: die Kapitalertragsteuer, kurz KESt. Ob Sparbuch, Dividenden oder Aktiengewinne – der Fiskus greift grundsätzlich mit 25 Prozent zu. Was viele nicht wissen: Diese Steuer lässt sich teilweise zurückholen, und ab 2026 könnten sich die Regeln ändern. Hier erfahren Sie, was aktuell gilt, wie Sie die KESt korrekt berechnen und welche Freibeträge Ihnen zustehen.

Aktueller KESt-Satz: 25 % · Betroffene Erträge: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne · Einbehalt durch: Banken und Depotstellen · Freibetrag: Individuell prüfbar · Änderung ab: 2026 (geplant)

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Exakte Freibetragsregelungen ab 2026 noch nicht final
  • Spezifische Ausnahmeregelungen für GmbHs im Detail umstritten
3Zeitleisten-Signal
  • Geplante Änderungen ab 2026
  • Aktuelle Regelungen gelten bis dahin unverändert
4Wie es weitergeht
  • Steuererklärungspflicht prüfen
  • Freibeträge rechtzeitig beantragen
  • Änderungen 2026 im Auge behalten
Steuersatz Zuständige Stelle Gilt für Freibetrag
25 % Finanzamt via Bank Zinsen, Dividenden, Wertpapiergewinne Individuell prüfbar
27,5 % Finanzamt (Auslandsquellen) Besondere Ertragsarten Prüfung erforderlich
Befreit Prüfung je nach Status Bestimmte Institutionen Nachweis erforderlich

Wie hoch ist derzeit die KESt in Österreich?

Der Standard-KEst-Satz beträgt in Österreich 25 Prozent auf Kapitalerträge. Diese Steuer wird direkt an der Quelle erhoben – das bedeutet, Ihre Bank oder Depotstelle zieht den Betrag automatisch ab und führt ihn ans Finanzamt ab. Laut dem Österreichischen Bundesministerium betrifft dies Zinsen, Dividenden und auch Kursgewinne aus Wertpapieren.

Das Österreichische Bundesministerium für Finanzen bestätigt: Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent wird von der auszahlenden Stelle direkt einbehalten und abgeführt.

Aktueller Steuersatz

Die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent gilt für die meisten privaten Kapitalerträge in Österreich. Wenn Sie beispielsweise 10.000 Euro an Zinsen aus einem Sparbuch erhalten, werden davon 2.500 Euro als KESt abgezogen. Der Nettobetrag, den Sie erhalten, beträgt somit 7.500 Euro.

  • Standard-KEst: 25 % auf Kapitalerträge
  • Berechnung: Ertrag × 0,25 = KESt-Betrag
  • Bank zieht automatisch ab und führt ab

Geplante Änderungen 2026

Ab 2026 sind Änderungen bei der Kapitalertragsteuer geplant. Die genauen Modalitäten sind derzeit noch in Beratung. Es empfiehlt sich, die Entwicklungen im Auge zu behalten und gegebenenfalls Ihre Steuerplanung anzupassen.

Was zu beobachten ist

Die geplanten Änderungen ab 2026 könnten insbesondere Freibetragsregelungen betreffen. Wer jetzt vorsorgt, ist im Ernstfall besser beraten.

Wie rechne ich die KESt aus?

Die Berechnung der Kapitalertragsteuer folgt einem einfachen Schema: Sie multiplizieren Ihren Ertrag mit dem Steuersatz von 25 Prozent. Das Ergebnis ist der KESt-Betrag, der automatisch einbehalten wird. Bei einem Gewinn von 40.000 Euro ergibt sich eine KESt von 10.000 Euro. Bei 100.000 Euro sind es 25.000 Euro.

Berechnungsformel

Die Formel für die KESt-Berechnung lautet:

  • KESt = Ertrag × 25 % (oder Ertrag × 0,25)
  • Netto-Ertrag = Brutto-Ertrag − KESt

Das Bundesministerium für Finanzen stellt klar: Die Kapitalertragsteuer wird von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt – eine eigene Anmeldung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Beispiele für Gewinne

Bei einem Gewinn von 40.000 Euro: 40.000 × 0,25 = 10.000 Euro KESt. Bei 100.000 Euro Gewinn fallen 25.000 Euro an. Diese Beträge werden direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten.

Gewinn (Euro) KESt (25 %) Netto (Euro)
10.000 2.500 7.500
20.000 5.000 15.000
40.000 10.000 30.000
100.000 25.000 75.000

Die Berechnung zeigt deutlich: Je höher der Ertrag, desto mehr Steuer fällt an. Für die persönliche Steuerbelastung ist jedoch auch der progressive Einkommensteuertarif relevant, wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Wann muss man KESt bezahlen?

Die Kapitalertragsteuer wird in den meisten Fällen automatisch durch die auszahlende Stelle einbehalten. Das bedeutet für Sie: Sie müssen selbst nichts veranlassen – Banken, Depotstellen und andere Institute führen die KESt direkt ans Finanzamt ab.

Automatischer Einbehalt

Wenn Sie Zinsen von Ihrem Sparbuch erhalten, zieht die Bank automatisch 25 Prozent ab. Bei Dividendenzahlungen aus Aktien verfährt Ihr Depot genau so. Der einbehaltene Betrag wird direkt übermittelt, Sie erhalten den Nettobetrag auf Ihr Konto.

Anmeldepflicht

Eine eigene Anmeldung bei Ihrem Finanzamt ist in der Regel nicht nötig, solange die Erträge im Inland erzielt und automatisch besteuert werden. Wenn Sie jedoch Kapitalerträge aus dem Ausland erhalten, müssen Sie diese unter Umständen selbst in Ihrer Steuererklärung angeben und die KESt selbst berechnen.

  • Erträge im Inland: Automatischer Abzug durch Bank/Depot
  • Erträge aus dem Ausland: Eigene Erklärung erforderlich
  • Steuererklärung: Bei Überschreiten der Freibeträge oder besonderen Fällen
Anmerkung der Redaktion

Wer regelmäßig Kapitalerträge erzielt, sollte seine Freibeträge im Auge behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung prüfen lassen.

Wer ist von der KESt befreit?

Nicht jeder muss Kapitalertragsteuer zahlen. Bestimmte Personengruppen und Institutionen können von der KESt befreit sein. Die Voraussetzung ist in der Regel ein Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit in Österreich oder einer entsprechenden Regelung.

Befreiungsgründe

  • Steuerlich in Österreich ansässige Personen mit entsprechendem Nachweis
  • Bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Institutionelle Anleger mit Befreiungsstatus

Privatpersonen vs. Unternehmen

Für Privatpersonen gelten die Standardregelungen mit 25 Prozent KESt. Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH kann die Situation komplexer sein. Während natürliche Personen die KESt direkt abführen, müssen juristische Personen unter Umständen eine eigene Körperschaftsteuer-Abgabe prüfen.

Die Befreiung von der KESt erfordert in den meisten Fällen einen schriftlichen Antrag bei der auszahlenden Stelle. Dieser Antrag muss belegen, dass Sie zu den befreiten Personengruppen gehören.

Was ist der Freibetrag für KESt in Österreich?

Der Freibetrag bei der Kapitalertragsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss individuell geprüft werden. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei der KESt keinen einheitlichen, automatisch greifenden Freibetrag.

Höhe des Freibetrags

Die Höhe des Freibetrags für KESt variiert je nach persönlicher Situation. Sie müssen aktiv prüfen, ob Ihnen ein Freibetrag zusteht. Dies gilt besonders, wenn Sie steuerlich ansässig sind und einen entsprechenden Nachweis erbringen können.

Anwendung auf Erträge

Wenn ein Freibetrag greift, wird er auf die Kapitalerträge angerechnet. Nur der über den Freibetrag hinausgehende Betrag unterliegt der KESt. Die genaue Berechnung hängt von Ihrer individuellen Steuererklärung ab.

  • Freibetrag: Individuell prüfbar
  • Anrechnung: Auf Kapitalerträge vor KESt-Abzug
  • Prüfung: Gegebenenfalls durch Steuerberater

Was dies bedeutet: Der Freibetrag reduziert die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, sodass Sie unter dem Strich weniger KESt zahlen – vorausgesetzt, Sie haben den Anspruch nachgewiesen und rechtzeitig beantragt.

Fazit: Die KESt in Österreich beträgt grundsätzlich 25 Prozent auf Kapitalerträge. Die Berechnung ist einfach: Ertrag mal 25 Prozent. Banken führen die Steuer automatisch ab. Ein Freibetrag muss individuell geprüft werden. Für Gewinne von 40.000 Euro fallen 10.000 Euro KESt an, für 100.000 Euro sind es 25.000 Euro. Ab 2026 könnten sich die Regeln ändern.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Steuern bei 100.000 Euro Gewinn?

Bei einem Gewinn von 100.000 Euro beträgt die KESt 25.000 Euro (100.000 × 25 %). Der Nettobetrag nach Steuern liegt bei 75.000 Euro.

Wie viel Steuer muss ich bei einem Gewinn von 40.000 € bezahlen?

Bei einem Gewinn von 40.000 Euro beträgt die Kapitalertragsteuer 10.000 Euro (40.000 × 25 %). Sie erhalten 30.000 Euro netto auf Ihr Konto.

Wann ist man zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?

Eine Einkommensteuererklärung ist in Österreich unter anderem dann verpflichtend, wenn Sie neben den Kapitalerträgen auch andere Einkünfte haben, die den progressiven Steuersatz auslösen, oder wenn Sie Freibeträge geltend machen möchten.

Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hängt von Ihrer Gesamtsituation ab. Wenn Sie ausschließlich Kapitalerträge haben, die bereits mit KESt abgedeckt sind, besteht in der Regel keine Pflicht. Bei gemischten Einkünften oder bestimmten Auslandsquellen kann eine Erklärung erforderlich sein.

Wie wird KESt auf Sparbuchzinsen berechnet?

Die KESt auf Sparbuchzinsen beträgt 25 Prozent der Zinseinnahmen. Wenn Ihr Sparbuch beispielsweise 1.000 Euro Zinsen abwirft, werden 250 Euro als KESt abgezogen.

Gilt KESt für Aktiengewinne in Österreich?

Ja, Aktiengewinne in Österreich unterliegen der Kapitalertragsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent, und die Steuer wird automatisch durch Ihre Depotbank einbehalten und abgeführt.

Kann man KESt zurückholen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rückholung der KESt möglich. Wenn Sie etwa steuerlich ansässig sind und einen entsprechenden Freibetragsnachweis erbringen, können Sie eine Korrektur beantragen. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung können zu viel gezahlte Steuern erstattet werden.